Wann ist ein IDW S11 das richtige Instrument – und wann brauche ich stattdessen ein vollständiges Sanierungsgutachten nach IDW S6?
Die Abgrenzung ist in der Praxis oft fließend. Das IDW S11 beantwortet die insolvenzrechtliche Kernfrage: Liegt ein Grund vor – oder droht er? Das reicht häufig aus, um intern Klarheit zu schaffen und die nächsten Schritte zu definieren. Das IDW S6 geht weiter: Es beantwortet, ob und wie das Unternehmen nachhaltig sanierungsfähig ist – und ist in der Regel dann gefragt, wenn Banken eine umfassendere Entscheidungsgrundlage fordern oder ein strukturierter Restrukturierungsprozess eingeleitet werden soll. In vielen Mandaten ist das S11 der erste Schritt – und das S6 folgt.
Welche Haftungsrisiken bestehen, wenn kein IDW S11 erstellt wird – obwohl die Situation es erfordert?
Die Geschäftsleitung ist gesetzlich verpflichtet, das Vorliegen von Insolvenzgründen fortlaufend zu prüfen und bei Vorliegen unverzüglich zu handeln. Wer diese Prüfung nicht dokumentiert, riskiert im Ernstfall persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen wegen Insolvenzverschleppung. Das IDW S11 ist dabei kein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument – aber das anerkannte Mittel, um dieser Prüfpflicht methodisch sauber und nachweisbar nachzukommen. Es schützt – weil es Klarheit schafft und dokumentiert.
Wie schnell kann eine Fortführungsprognose erstellt werden – und was brauchen Sie von uns?
In der Regel zwei bis vier Wochen – abhängig von Datenverfügbarkeit und Komplexität. Wir starten mit einer strukturierten Unterlagenabfrage und arbeiten eng mit Ihrem Team zusammen, damit keine Zeit verloren geht. Was wir brauchen: aktuelle Liquiditätsdaten, Bankenspiegel, offene Verbindlichkeiten und eine erste Einschätzung zur Maßnahmenlage.