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Analyse & Diagnose: Transparenz herstellen

Fortführungskonzept / -prognose (IDW S11)

Manchmal stellt sich nicht die Frage, wohin der Weg führt – sondern ob das Unternehmen überhaupt noch einen hat. In solchen Momenten brauchen Sie keine umfassende Neuausrichtungsstrategie. Sie brauchen Gewissheit: Liegt ein Insolvenzgrund vor? Und wenn ja – ist er noch abwendbar?

Genau das ist der Kern des IDW S11. Anders als das Sanierungsgutachten nach IDW S6, das beantwortet, ob und wie ein Unternehmen nachhaltig wettbewerbs- und renditefähig werden kann, konzentriert sich die Fortführungsprognose auf die insolvenzrechtliche Kernfrage. Sie prüft, ob Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) vorliegen oder mit überwiegender Wahrscheinlichkeit innerhalb des maßgeblichen Prognosezeitraums eintreten werden – und schafft damit die Grundlage dafür, ob und wann die Geschäftsleitung zur Stellung eines Insolvenzantrags nach § 15a InsO verpflichtet ist.

Kern unserer Arbeit ist eine belastbare, integrierte Liquiditätsplanung: Wir erfassen sämtliche Zahlungsströme, ermitteln Finanzierungslücken und bewerten Handlungsoptionen. Das Vorliegen oder Nichtvorliegen der insolvenzrechtlichen Tatbestände dokumentieren wir methodisch sauber – haftungssicher für die Geschäftsleitung und transparent für alle relevanten Stakeholder.

Das IDW S11 ist selten der letzte Schritt – aber immer richtungsweisend. Zeigt die Prognose Fortführungsfähigkeit, schaffen wir die Grundlage für den nächsten strukturierten Schritt. Zeigt sie, dass Insolvenzantragsgründe vorliegen oder drohen, wissen wir, welche Optionen verbleiben, die wir mit Ihnen ausloten.

Key Output

  • Rechtssichere Beurteilung: Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) – vorliegend oder drohend
  • Integrierte Liquiditätsplanung mit vollständig erfassten Zahlungsströmen und benannten Finanzierungslücken
  • Haftungssichere Dokumentation für die Geschäftsleitung – belastbar gegenüber Banken, Gesellschaftern und Gerichten
  • Klare Handlungsempfehlung für den nächsten Schritt

Fragen an unser Team

Wann ist ein IDW S11 das richtige Instrument – und wann brauche ich stattdessen ein vollständiges Sanierungsgutachten nach IDW S6?

Die Abgrenzung ist in der Praxis oft fließend. Das IDW S11 beantwortet die insolvenzrechtliche Kernfrage: Liegt ein Grund vor – oder droht er? Das reicht häufig aus, um intern Klarheit zu schaffen und die nächsten Schritte zu definieren. Das IDW S6 geht weiter: Es beantwortet, ob und wie das Unternehmen nachhaltig sanierungsfähig ist – und ist in der Regel dann gefragt, wenn Banken eine umfassendere Entscheidungsgrundlage fordern oder ein strukturierter Restrukturierungsprozess eingeleitet werden soll. In vielen Mandaten ist das S11 der erste Schritt – und das S6 folgt.

Anna Müller, Geschäftsführerin

Welche Haftungsrisiken bestehen, wenn kein IDW S11 erstellt wird – obwohl die Situation es erfordert?

Die Geschäftsleitung ist gesetzlich verpflichtet, das Vorliegen von Insolvenzgründen fortlaufend zu prüfen und bei Vorliegen unverzüglich zu handeln. Wer diese Prüfung nicht dokumentiert, riskiert im Ernstfall persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen wegen Insolvenzverschleppung. Das IDW S11 ist dabei kein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument – aber das anerkannte Mittel, um dieser Prüfpflicht methodisch sauber und nachweisbar nachzukommen. Es schützt – weil es Klarheit schafft und dokumentiert.

Markus Schmidt, Finanzberater

Wie schnell kann eine Fortführungsprognose erstellt werden – und was brauchen Sie von uns?

In der Regel zwei bis vier Wochen – abhängig von Datenverfügbarkeit und Komplexität. Wir starten mit einer strukturierten Unterlagenabfrage und arbeiten eng mit Ihrem Team zusammen, damit keine Zeit verloren geht. Was wir brauchen: aktuelle Liquiditätsdaten, Bankenspiegel, offene Verbindlichkeiten und eine erste Einschätzung zur Maßnahmenlage.

Clara Weiss, Projektmanagerin

Referenzen

Referenzen zu dieser Leistung werden nach Freigabe ergänzt.

WAYES-Team

Ansprechpersonen werden nach Freigabe ergänzt.