Sie fragen
Wann ist ein IDW S11 das richtige Instrument – und wann brauche ich stattdessen ein vollständiges Sanierungsgutachten nach IDW S6?
Stefan Wechsung · Partner
Die Abgrenzung ist in der Praxis oft fließend. Das IDW S11 beantwortet die insolvenzrechtliche Kernfrage: Liegt ein Grund vor – oder droht er? Das reicht häufig aus, um intern Klarheit zu schaffen und die nächsten Schritte zu definieren. Das IDW S6 geht weiter: Es beantwortet, ob und wie das Unternehmen nachhaltig sanierungsfähig ist – und ist in der Regel dann gefragt, wenn Banken eine umfassendere Entscheidungsgrundlage fordern oder ein strukturierter Restrukturierungsprozess eingeleitet werden soll. In vielen Mandaten ist das S11 der erste Schritt – und das S6 folgt.
















